Verkehrsrecht
Ein Verkehrsunfall, ein Bußgeldbescheid oder der drohende Entzug der Fahrerlaubnis können erhebliche Auswirkungen auf Ihren Alltag und Ihre berufliche Situation haben. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte im Verkehrsrecht konsequent wahrzunehmen und unberechtigte Forderungen abzuwehren.
Wenn Ihnen eine Straftat im Straßenverkehr vorgeworfen wird, also beispielsweise das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, verweisen wir auf unsere Hinweise unter Strafrecht. Auch, wenn Ihnen nur eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird, haben Sie als Betroffener die gleichen Rechte, wie ein Beschuldigter im Ermittlungsverfahren. Sie müssen und sollten insbesondere vor der Konsultation eines Verteidigers keine Angaben zur Sache machen.
Umfassende Unterstützung in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten
Wir beraten und vertreten Sie in allen wichtigen Bereichen des Verkehrsrechts. Dabei prüfen wir die rechtliche Situation sorgfältig und entwickeln eine Strategie, die auf Ihren konkreten Fall zugeschnitten ist.
- Bußgeldverfahren (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstands- oder Rotlichtverstöße)
- Punkte in Flensburg und Fahrverbote
- Fahrerlaubnisentzug und MPU-Problematik
- Unfallregulierung mit Versicherungen (Schadensersatz, Schmerzensgeld)
- Verkehrsstrafrecht (z. B. Unfallflucht, Trunkenheitsfahrt, fahrlässige Körperverletzung)
Unfallregulierung und Auseinandersetzung mit Versicherungen
Nach einem Verkehrsunfall übernehmen wir die gesamte Korrespondenz mit Haftpflicht- und Kaskoversicherungen. Wir machen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten oder Schmerzensgeld geltend und achten darauf, dass Sie nicht auf berechtigten Forderungen sitzen bleiben.
Um den Schaden gegenüber der gegnerischen Versicherung beziffern zu können, werden in der Regel Sachverständigengutachten benötigt. Gerne sind wir Ihnen bei der Vermittlung von versierten und geeigneten Schadensachverständigen behilflich, mit denen wir bereits seit langer Zeit kooperieren und bei denen wir die Erfahrung gemacht haben, dass es sich häufig auszahlt, nicht einfach den Sachverständigen "um die Ecke" oder aus den Toptreffern in Suchmaschinen im Internet auszuwählen. Auch der Sachverständige, der Ihnen von Ihrer Werkstatt empfohlen wird, ist nicht immer unbedingt die erste Wahl.
Nach unserer Erfahrung ist es sinnvoll, sich kurzfristig nach einem Verkehrsunfall anwaltlich beraten zu lassen - insbesondere vor einer Kontaktaufnahme zu einer gegnerischen Haftpflichtversicherung, denn bei diesen handelt es sich um zunehmend professionalisierte Schadenmanager, die Ihnen oft zuvorkommend die eigenen Leistungen des Versicherers anbieten. Dabei haben diese jedoch in der Regel ihre eigenen Schadenbilanzen im Blick und nicht unbedingt die faire und vollständige Erfüllung aller Ihrer Ansprüche aus dem jeweiligen Unfall. So erleben wir oft, dass auch berechtigte Ansprüche durch die gegnerischen Versicherer unberechtigt gekürzt werden. Solche Kürzungen können erheblich sein.
Ein Hinweis unsererseits dazu:
Aus der Erfahrung ist es häufig unglücklich, wenn Mandanten es zunächst selbst versuchen, ihre Ansprüche mit dem gegnerischen Versicherer zu verhandeln und erst dann anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen, wenn "das Kind in den Brunnen gefallen" ist und erhebliche Kürzungen und Einwendungen durch den gegnerischen Versicherer erhoben werden. Oft sind dann auch von den Mandanten bereits gegenüber dem Versicherer Aussagen getroffen worden, welche sich nachteilig auch auf berechtigte Ansprüche auswirken können. Deshalb lehnen wir in der Regel die Übernahme von Mandaten in solchen Konstellationen ab.
Schutz vor überzogenen Sanktionen
Nicht jeder Bußgeldbescheid ist rechtmäßig. Wir überprüfen Messungen, Bescheide und Verfahrensabläufe und legen, wenn sinnvoll, Rechtsmittel ein. Ziel ist es, Punkte, Fahrverbote oder den Entzug der Fahrerlaubnis nach Möglichkeit abzuwenden oder zu mildern.
Soweit es um technische Fragen geht, die beantwortet werden müssen, um die Richtigkeit etwa einer Geschwindigkeitsmessung zu überprüfen, arbeiten wir eng mit Sachverständigen zusammen, deren Aufgabe es ist, die technischen Fragen einer solchen Messung zu überprüfen und zu beantworten.
Frühzeitige Beratung zahlt sich aus
Gerade im Verkehrsrecht ist es wichtig, frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen – insbesondere bevor Sie gegenüber Polizei oder Behörden Angaben machen. Über unsere Kanzlei erhalten Sie schnell Unterstützung und können umgehend eine erste Einschätzung Ihres Falls erhalten.