Forderungsmanagement
Offene Rechnungen und zahlungsunwillige Schuldner belasten Unternehmen wie Privatpersonen gleichermaßen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Forderungen schnell, effizient und rechtssicher durchzusetzen.
Der Streitwert übersteigt 10.000,00 € und Sie können sich deshalb nicht selbst vertreten, weil der Rechtsstreit vor dem Landgericht bedeutet, dass Sie sich anwaltlich vertreten lassen müssen? Sie sind Arzt und müssen Ihre Forderungen seit neuem immer - unabhängig von ihrer Höhe - vor dem Landgericht geltend machen? Oder Ihr Schuldner hat in einem gerichtlichen Mahnverfahren dem Mahnbescheid widersprochen oder gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch eingelegt, sodass Sie den Anspruch wie in einer Klageschrift begründen müssen? Dann helfen wir Ihnen gerne.
Effiziente Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Unser Ziel ist es, Ihre ausstehenden Forderungen mit klaren, rechtlich fundierten Schritten im Zuge eines gerichtlichen Verfahrens durchzusetzen. Dabei behalten wir stets Ihre wirtschaftlichen Interessen im Blick und wählen den Weg, der für Sie am erfolgversprechendsten ist.
- Prüfung der Forderungslage
- Außergerichtliche Geltendmachung Ihrer Forderung
- Vertretung im gerichtlichen Mahnverfahren
- Fertigung einer Klageschrift oder Anspruchsbegründung im streitigen Verfahren
- Vertretung in einem Termin zur Güteverhandlung oder mündlichen Verhandlung
- Wenn Sie es wünschen: Durchführung der anschließenden Zwangsvollstreckung
In gerichtlichen Verfahren zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche vertreten wir Sie grundsätzlich deutschlandweit. Sprechen Sie uns auch gerne dann an, wenn Ihr Schuldner in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union sitzt.
Eine Anmerkung zur Zwangsvollstreckung: Hier beraten und vertreten wir Sie gerne, wenn es sich um komplexere Fälle der Zwangsvollstreckung handelt. Auch, wenn Ihre Forderung bereits tituliert ist, also ein Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil vorliegen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Ihr Schuldner untergetaucht ist oder kein eigenes Konto hat, welches gepfändet werden könnte.
Kommt es zu Widersprüchen oder Einwendungen des Schuldners, vertreten wir Sie kompetent im streitigen Gerichtsverfahren. Dabei prüfen wir sorgfältig alle rechtlichen Möglichkeiten, um Ihre Forderung erfolgreich durchzusetzen.
Transparente Kosten – klare Kommunikation
Wir informieren Sie selbstverständlich vorab über die zu erwartenden Kosten sowie mögliche Risiken und Erfolgsaussichten. So behalten Sie jederzeit die volle Kontrolle über das Verfahren.
Ihr Ansprechpartner - im gesamten Verfahren
Bei allen Fragen rund um das gerichtliche Forderungsmanagement oder die Zwangsvollstreckung steht Ihnen unser Mitarbeiter Peter Ley gerne zur Verfügung. Er begleitet Sie als Ansprechpartner in der Kanzlei auch im laufenden Verfahren.
Telefon: +49 (0) 30 / 60 98 65 94 - 1
E-Mail: